1. Mindestabstand zwischen den Windeignungsgebieten
Die BI ES REICHT! fordert die Verbandsversammlungen auf das Abstandkriterium zwischen Windeignungsgebieten bei einem Ausschlusskriterium von 5 km zu belassen.
Ein solches festes Kriterium ist auch rechtlich zulässig, vgl. OVG Sachsen 2005 (Az: 1 D 2/03) m.w.Nachw.
Durch einen Mindestabstand zwischen den Windeignungsgebieten soll die totale technische Überformung der Landschaft vermieden werden. Die Regionalen Planungsverbände haben das Abstandskriterium zu bestehenden oder neu geplanten Windeignungsgebieten von einem Ausschlusskriterium mit einem Abstandwert von 5 km zu einem Restriktionskriterium mit einem Orientierungswert von 2,5 km Entfernung willkürlich umgewandelt.
Allerdings haben die Regionalen Planungsverbände keinerlei logische Begründung dafür geliefert, wieso bei höher werdenden Windenergieanlagen, von z.Zt. bis zu 239 m Höhe, die Abstände zwischen Windeignungsgebieten gegenüber der gültigen Verordnungslage verringert werden. Immer höhere Windenergieanlagen haben eine exponentiell steigende technische Überformungs- und Zersiedelungswirkung für die Landschaft.
Vor allem aber ist bei einem Restriktionskriterium und einem Orientierungswert eine Abwägung notwendig, ob der Orientierungswert in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalls eingehalten oder vergrößert werden muss. Die Regionalen Planungsverbände erklären zum Mindestabstandkriterium selber, dass es entsprechend der landschaftlichen Strukturierung möglich sei in Einzelfällen im Interesse der Windenergienutzung den Mindestabstand zu unterschreiten oder im Interesse des Landschaftsbildes zu überschreiten. Die daraus notwendige Abwägung ist unterblieben. Es wurde schlicht der 2,5 km Abstand angelegt und keine Abwägung vorgenommen.
Das Büro des Landschaftsarchitekten Prof. Dr. Pulkenat hat eine Karte mit den Wirkzonen der WEG und den hervorragenden Landschaftsbestandteilen erarbeitet (LINK).Daraus wird die totale technische Überformung mit einer erheblichen Dominanzwirkung für das Landschaftsbild des Demminer Landes deutlich. Es ist empirisch festgestellt, dass der Wirkbereich von 200 m hohen Windenergieanlagen (WEA) bei 11 km liegt. Hier sollen die Windeignungsgebiete in einem so dichten Netz entstehen, dass kaum ein Ort weiter als 2 bis 5 km von mehreren WEG entfernt ist. Für die Bürger entsteht der zutreffende Eindruck, der Raum sei mit Windenergieanlagen flächig vollgestellt. Von den WEA würde in der geplanten Massierung ähnlich wie um Altentreptow eine erhebliche Dominanzwirkung auf die Landschaft ausgehen.
2. Moratorium
Die BI ES REICHT! fordert die Verbandsversammlungen auf, solange keine neuen Windeignungsgebiete auszuweisen, bis die Nutzung der erzeugten Energie durch Verbrauch und Ableitung oder Speicherung gesichert ist.
In Mecklenburg-Vorpommern wird zu manchen Zeiten mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht oder abgeleitet werden kann. Es fehlt an entsprechenden Trassen um den Strom in Gebiete mit hohem Stromverbrauch im Süden und Westen der Bundesrepublik zu leiten. Die Planungen gehen nicht voran. Speichermöglichkeiten bestehen ebenfalls nicht oder sie sind bestenfalls im Anfangsstadium der Entwicklung (Power to Gas, Großakkumulatoren). Deshalb müssen immer häufiger ganze Windparks abgeschaltet werden. Deren Besitzer haben gleichwohl einen gesetzlichen Anspruch auf die Vergütung, die sie erhalten hätten, wenn die Anlagen am Netz gewesen wären. Diese Vergütung für nicht produzierten Strom wird auf alle Verbraucher umgelegt. Wir haben deshalb in Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Strompreise in Deutschland. Es ist für normal denkende Bürger nicht mehr nachvollziehbar, dass der Windenergieausbau auf Kosten der Bürger weiter voran getrieben wird, obwohl der Strom zur Zeit nicht genutzt werden kann. Windenergieanlagen können auch noch gebaut werden, wenn die notwendigen Stromtrassen stehen und der Strom gespeichert werden kann. Wenn zum jetzigen Zeitpunkt mehr gebaut wird dient das nicht der Umwelt sondern nur den Gewinnen der Investoren auf Kosten aller Bürger
3. Demokratische Planungskultur
Die BI ES REICHT! fordert die Verbandsversammlungen auf sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich selber mit den Sorgen und Hinweisen der Bürger und ihren Argumenten auseinanderzusetzen und nicht bloß die Verwaltungsvorlagen abzunicken.
Die Planungsverbände Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte haben sich in den bisherigen Beteiligungsstufen mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen nur formelhaft und nicht abwägend auseinandergesetzt.
Die Planungsverbände haben damit gegen die demokratische Planungskultur verstoßen. Die Verbandsversammlungen selber haben keine Abwägung vorgenommen. Im Rahmen der Verbandsversammlungen hat es keine Diskussionen über Planerische Ermessensentscheidung gegeben (vgl. Verbandsversammlungsprotokolle LINK). Die Planungsverbände werden ihrer Aufgabe nicht gerecht, wenn sie diesen Abwägungsprozess allein den Verwaltungen im stillen Kämmerlein überlassen.
Ebenso fehlt eine Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass es aufgrund des veränderten Abstandskriteriums zwischen Windeignungsgebieten (WEG) zu einer massiven Konzentration von WEG im Demminer Land kommt (vgl. Karte des Büro Pulkenat LINK). Wenn ernst genommen würde, dass es sich bei den 2.500 m-Abstand zwischen WEG um einen Orientierungswert handelt, hätten sich die Planungsverbände intensiv mit den aus dieser Konzentration resultierenden kulturellen, wirtschaftlichen, demografischen und politischen Folgen auseinandersetzen müssen, um dann abwägend den konkreten Mindestabstand zu entscheiden.
4. Wertvolle Kulturlandschaften
Die BI ES REICHT! fordert die Verbandsversammlungen auf die wertvollen und besonders wertvollen Kulturlandschaften durch entsprechende Kriterien zu schützen.
Wertvolle und besonders wertvolle Kulturlandschaften machen einen wesentlichen Reiz der Landschaft unseres Bundeslandes im Allgemeinen und des Demminer Landes im Besonderen aus und haben deshalb auch hohe Bedeutung für die touristische Entwicklung. Im Demminer Land sind das z.B. die Demminer Pfarrkirche Sankt Bartholomaei, Burg Klempenow oder die Offenlandschaft des Tollensetals mit dem ältesten gefundenen Schlachtfeld der Welt aus der frühen Bronzezeit. Herausragende Gutsanlagen, mit beeindruckenden Herrenhäusern und einer Fülle an von Peter Joseph Lenné gestalteten Landschaftsparks, reihen sich aneinander. Beispielhaft seien hier Schloss Broock, als Denkmal von besonderer nationaler kultureller Bedeutung, Schloss Kartlow oder das Leistenower Gutshausensemble genannt. Weitere bedeutende Parks, bzw. Gartendenkmale befinden sich u.a. auch in Tentzerow, Kruckow, Plötz und Wietzow.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG sollen Kulturlandschaften erhalten werden. Nach juristischem Verständnis heißt „soll“ = muss wenn kann. Der Regionale Planungsverband hat seine Planung so aufzustellen, dass er die identifizierten Kulturlandschaften erhält, wenn er das kann. (Das wäre beispielsweise eventuell nicht der Fall, wenn eine überregionale Stromtrasse zu planen wäre.) Hier könnte der Regionale Planungsverband aber die identifizierten wertvollen und besonders wertvollen Kulturlandschaften erhalten indem er schlicht keine WEG in dem umliegenden Bereich ausweist.
Tatsächlich hat aber beispielsweise der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, entgegen dem gesetzlichen Gebot und seinem eigenen Ziel 4.7. (5), Windeignungsgebiete mit erheblicher Dominanzwirkung mit dem WEG Utzedel und WEG Sarow-2 nicht nur an, sondern mit dem WEG Sarow-1 sogar in solchen Kulturlandschaften geplant. Das ist als Missachtung von § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG nicht nur rechtswidrig sondern verstößt mit seiner Zielverfehlung gegen das gesamträumliche Gesamtkonzept.
Die BI ES REICHT! fordert den Planungsverband Vorpommern ein unabhängiges Gutachten zur Identifizierung von wertvollen und besonders wertvollen Kulturlandschaften in seinem Planungsgebiet erstellen zu lassen.
Damit der Planungsverband Vorpommern überhaupt in der Lage ist seiner Verpflichtung zum Schutz von Kulturlandschaften nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG nachkommen zu können müssen sie fachkundig bestimmt werden. Im Planungsgebiet Mecklenburgische Seenplatte wurden diese wertvollen und besonders wertvollen Kulturlandschaften gutachterlich bestimmt.
5. Konzentration von Eignungsgebieten
Die BI ES REICHT fordert die Verbandsversammlungen auf, die Kriterien der Weißflächenkartierung so zu wählen, dass es zu einer gerechteren Verteilung der WEG in den Planungsgebieten kommt. Zudem wird gefordert, dass die Planungen in den beiden Planungsgebieten auf einander bezogen werden, um die derzeitigen Fehlentwicklungen bei der Planung in Zukunft zu vermeiden.
In den von den Regionalen Planungsverbänden beschlossenen aktuellen Ausschluss- und Restriktionskriterien ist der politische Wille erkennbar, den bestehenden Flächenanteil an Eignungsgebieten deutlich zu erhöhen. In den vorliegenden Entwürfen ist entsprechend dieser Kriterien eine erhebliche Konzentration von WEG im Demminer Land zu verzeichnen, vgl. Karte Büro Pulkenat(LINK) und Karte Freie Horizonte (LINK).
Diese einseitige Verlagerung von WEG von beiden Seiten in das Demminer Land, das als besonders strukturschwach bzw. als Raum mit besonderen demografischen Herausforderungen gilt, birgt vor allem Risiken für dessen weitere demografische und touristische Entwicklung. Junge Bürger ziehen in begünstigtere Gegenden und gründen dort ihre Familien. Touristen, die vor allem wegen unserer unberührten Kulturlandschaften zu uns kommen, werden sich anderen Landesteilen zuwenden. Die Entwicklung des Naturparks Peenetal für den weichen Tourismus wird durch die beabsichtigten Planungen konterkariert.
Hinsichtlich der privilegierten Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen durch den Gesetzgeber sind zunehmende Akzeptanzprobleme vor Ort abzusehen, die zu weiterer Politikverdrossenheit und Zuwendung größerer Teile der Bevölkerung zu populistischen Auffassungen führen.
Die Regionalen Planungsverbände als kommunale Selbstverwaltungsorgane haben Verantwortung für das Gemeinwohl im gesamten Planungsgebiet. Damit verträgt es sich nicht, einen Teilraum quasi aufzugeben und antidemokratischen Strömungen zu überlassen.